Ab 01.01.2016 ist es notwendig, dass der Kindergeldempfänger seine SteuerID der zahlenden Kindergeldkasse ohne Aufforderung mitteilt. Weitere Infos auf kindergeld.org.
Ab 01.01.2016 ist es notwendig, dass der Kindergeldempfänger seine SteuerID der zahlenden Kindergeldkasse ohne Aufforderung mitteilt. Weitere Infos auf kindergeld.org.